Erfolgsinstrument


Vergabekriterien

Nach welchen Vergabekriterien erhält man in Wien eine geförderte Wohnung oder Gemeindewohnung? Wie funktioniert die Wohnberatung Wien als zentrale Anlaufstelle? Die Stadt Wien stellt sicher, dass breite Bevölkerungsschichten Zugang zu geförderten Wohnungen und Gemeindewohnungen haben.


Allgemeine Vergabekriterien für die Registrierung – Wiener Wohn-Ticket

Wohnberatung Wien ist die zentrale Anlaufstelle für die verschiedenen Wohnraumanbieter der Stadt Wien. Interessierte Personen müssen sich hier registrieren, um ein Wiener Wohn-Ticket als Grundvoraussetzung für den Zugang zu allen geförderten Wohnungen/Gemeindewohnungen zu erhalten.

Nach den Kriterien muss die Mieterin/der Mieter:

  • bei Vertragsunterzeichnung mindestens 18 Jahre alt sein;
  • zwei Jahre durchgehenden Hauptwohnsitz an der aktuellen Wiener Adresse nachweisen;
  • die österreichische oder eine gleichgestellte Staatsbürgerschaft haben;
  • die Einkommenshöchstgrenzen unterschreiten.

Einkommenshöchstgrenzen

Ab 2018 darf das gemeinsame Netto-Jahreseinkommen aller Bewohnerinnen und Bewohner einer Wohnung folgende Höchstgrenzen nicht überschreiten:

  • Eine Person:      45.510 Euro
  • Zwei Personen:  67.820 Euro
  • Drei Personen:   76.750 Euro
  • Vier Personen    85.670 Euro
  • Für jede weitere Person: plus 5.000 Euro

Begründeter Wohnbedarf

Darüber hinaus muss begründeter Wohnbedarf, welcher soziale Kriterien wie etwa:

  • Überbelag der derzeitigen Wohnung
  • Bevorzugung von Jungwienerinnen und Jungwienern (Erstbezug)
  • Besondere Bedürfnisse
  • Altersbedingter Wohnbedarf (Barrierefreiheit),

umfasst, nachgewiesen werden, um Anrecht auf eine Gemeindewohnung, SMART-Wohnung und Wohnungen aus der Wiedervermietung mit einem von der Mieterin bzw. dem Mieter zu leistenden Eigenmittelanteil von höchstens 10.000 € zu haben.

Bonusmonate

Es gibt eine Warteliste für Wiener Sozialwohnungen. Deshalb haben wir ein Bonussystem entwickelt, um all jene zu unterstützen, die schon seit längerer Zeit in der Stadt leben. Personen, die mehr als fünf Jahre in Wien ansässig sind, werden automatisch ab dem Datum der Antragstellung auf der Warteliste höher gereiht. Dieser Bonus beträgt drei Monate pro fünf Jahre Hauptwohnsitz in Wien (maximal neun Monate).