Zur Verdeutlichung werden hier die drei relevantesten Gesetze erwähnt.
Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz
Das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG 1989) enthält Bestimmungen zur Förderung des Wohnungsneubaus sowie zur Förderung von Sanierungen bestehender Wohngebäude und Wohnungen. Die Gesetze der jeweiligen Landesregierung regeln Art und Umfang der entsprechenden Unterstützungen für Wohnbauunternehmen (z.B. zinsvergünstigte Kredite, Investitionszuschüsse und Beiträge etc.). Zusätzlich werden darin auch die Leistungen für die einzelnen Mieterinnen und Mieter (z.B. Kredite, Wohngeld etc.) geregelt.
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz regelt das Leistungsverhalten der österreichischen, gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften unabhängig von der Art der jeweiligen Organisation und bestimmt folgendes:
- Die Höhe der Miete wird derart festgelegt, dass sie angemessene Kosten für das Land, die Errichtung, die Verwaltung und die Finanzierung beinhaltet.
- Die Mitgliedsbeiträge der Wohnbaugenossenschaft sind im Falle eines Konkurses bzw. bei Auflösung des Mitgliedsvertrages zu erstatten.
- Gewinne sind begrenzt.
- Die Wohnungsbaugesellschaften haben den gesetzlichen Auftrag zur Errichtung von Wohnhausanlagen.
- Wohnungsbaugenossenschaften können bei bestimmten Projekten Zugang zu öffentlichen Finanzmitteln erhalten; etwa neunzig Prozent ihrer Projekte werden mit öffentlichen Mitteln finanziert.
- Zukünftige Mieterinnen und Mieter sowie Eigennutzerinnen und Eigennutzer unterliegen gewissen Einkommensobergrenzen.
- Wohnbaugenossenschaften genießen steuerliche Vorteile (beispielsweise die Befreiung von der Körperschaftssteuer).
Mietrechtsgesetz
Im internationalen Vergleich verfügt die Republik Österreich über ein exzellentes Mietrechtsgesetz. Es regelt die Rechte und Pflichten von Vermieterinnen und Vermietern sowie Mieterinnen und Mietern und bildet den rechtlichen Rahmen für sichere und geregelte Mieten in den definierten Wohnraumbereichen. Bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum stellt das Mietrechtgesetz einen nicht zu unterschätzenden Faktor dar.
